Veröffentlichung von Fotos des Kindes im Internet
Für die Verbreitung von Fotos von Kindern in digitalen sozialen […]
Für die Verbreitung von Fotos von Kindern in digitalen sozialen Medien ist die Einwilligung beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich.
Bei einer unberechtigten Veröffentlichung von Fotos von Kindern im Internet ist das rechtliche Vorgehen dagegen eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind. Bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern in dieser Frage entspricht es dem Kindeswohl am besten, die Entscheidung über das rechtliche Vorgehen gegen eine unberechtigte Veröffentlichung eines Fotos demjenigen Elternteil zu übertragen, der die Gewähr dafür bietet, die weitere Verbreitung des Bildes zu verhindern.
Einen derartigen Fall hatte das OLG Düsseldorf zu entscheiden (Beschluss vom 20.07.2021, Aktenzeichen 1 UF 74/21). Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Eltern der betroffenen Kinder leben getrennt. Die neue Lebensgefährtin bzw. der neue Lebensgefährte eines Elternteils veröffentlicht Fotos der Kinder zu Werbezwecken im Internet (Soziale Medien, Homepage). Von dem weiteren Elternteil lag keine Einwilligung vor.
Fazit: Bei der Veröffentlichung von Fotos im Internet, die Kinder ablichten, ist darauf zu achten, dass die Einwilligung beider Sorgeberechtigten vorliegt. In jede Datenverarbeitung, die erhebliche Bedeutung für die Entwicklung eines Kindes hat, kann durch beide Sorgeberechtigten nur gemeinsam eingewilligt werden.
April 21, 2024