Erbrecht in Freiburg

In unserer Kanzlei werden Sie umfassend erbrechtlich beraten und vertreten.


Die Beratung umfasst vor allem die Gestaltung der Vermögensnachfolge durch Testamente oder Erbverträge sowie durch Verträge zur vorweggenommenen Erbfolge. Dazu gehören insbesondere

  • Testamente
  • gemeinschaftliche Testamente
  • Erbverträge
  • Übergabeverträge/Schenkungsverträge

Ebenso beraten und vertreten wir Mandantinnen und Mandanten außergerichtlich und gerichtlich in Pflichtteilsangelegenheiten. Ferner unterstützen wir Sie bei der Auseinandersetzung Ihrer Erbengemeinschaft.

Weiter können wir Sie im Rahmen unserer erbrechtlichen Kompetenzen vertreten bei der Klärung der Erbfolge einschließlich Ihrer Vertretung im Erbscheinsverfahren.

Für alle erbrechtlichen Mandate gilt: Neben der fachlich qualifizierten Beratung ist uns ein sensibler Umgang mit Ihrer familiären Situation und die Beachtung und Vermeidung von Konflikten in der Familie wichtig, wo Sie es für angezeigt halten.

Beispiel Testamentsgestaltung:

  • Bei der Gestaltung Ihres Testaments ist es wichtig, sich zunächst sorgfältig Gedanken über die eigenen Ziele zu machen (Wer soll später was/wieviel bekommen?), bevor die Umsetzung in Form eines einseitigen oder gemeinschaftlichen Testaments erfolgt. Für die entsprechende Beratung mit unseren Mandanten nehmen wir uns Zeit.
  • Außerdem sollte bedacht werden, was geschieht, wenn sich die Zusammensetzung des Vermögens einmal ändern sollte oder wenn ein Begünstigter vor der/dem Testierenden verstirbt. Auch hier werden wir mit Ihnen Ihre Vorstellungen und die rechtlichen Möglichkeiten eingehend prüfen.
  • Schließlich wirft ein „Berliner Testament“ die – oft übersehene – Frage auf, ob der längerlebende Ehegatte nach dem Tod des Partners noch einmal ein neues Testament errichten kann und wen er hierdurch begünstigen kann. Auch bei dieser Entscheidung werden Sie eingehend von uns unterstützt.

ZUSTÄNDIGKEITEN

Uwe Matzeit
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht

Rolf C. Memming
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht

Aktuelles aus dem Erbrecht

Fallstricke des Berliner Testaments

Erbrecht|

Es ist ganz einfach, ein Berliner Testament zu schreiben. Wenn sich aber nach dem Tod eines der testierenden Ehegatten die familiären Verhältnisse ändern, kann es für den längerlebenden Partner unmöglich sein, das Testament daran anzupassen. [...]